Pflegekasse, Abrechnung und Neuigkeiten
Sie haben einen Pflegegrad?
Ihnen stehen 131€ monatlich für unsere Leistungen (Entlastungsleistungen gemäß §45b SGB XI) ohne eigene Zuzahlung zur Verfügung, sobald Sie einen Pflegegrad haben. Je nach Pflegegrad stehen Ihnen weitere finanzielle Möglichkeiten zur Verfügung.
Folgende Geldleistungen der Kranken-/ Pflegekasse können abgerechnet/genutzt werden:
- Entlastungsleistungen 131€ p.M.
- Sie können bis zu 40% Ihres Sachleistungsanspruchs für Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwidmen/verwenden.
- Die Verhinderungspflege (1685€ jährlich) kann durch uns mit den Pflegekassen abgerechnet werden.
- Kurzzeitpflege kann hälftig abgerechnet werden. In Summe sind dies 927€ p.a..
- Privatzahlungen
Gut zu wissen:
- Ab dem 01. Juli 2025 werden die Kurzeitpflege und Verhinderungspflege zusammengeführt. In Summe steht dann der Gesamtbetrag von 3539€ p.a. zur Verfügung.
- Hier finden Sie die neuen Leistungsbeträge ab dem 01.01.2025. (Quelle: BVA)
Achtung
- Entlastungsleistungen (131€/Monat) sammeln sich an. Sie können das angesammelte Budget aus dem Vorjahr bis zum 30.06. des Folgejahres nutzen. Nach dem 30.06. verfällt das Budget.
- Auch die Verhinderungspflege (1685€) ist nur zeitlich begrenzt nutzbar. Die Verhinderungspflege verfällt zum 31.12. jeden Jahres. Der Antrag der Verhinderungspflege muss jedes Jahr und rechtzeitig neu beantragt werden.
- Die Verhinderungspflege muss auch ab dem 01. Juli 2025 nach Zusammenführung weiterhin jährlich beantragt werden.