Pflegekasse & Abrechnung


Sie haben einen Pflegegrad?

Ihnen stehen 125€ monatlich für unsere Leistungen (Entlastungsleistungen gemäß §45b SGB XI) ohne eigene Zuzahlung zur Verfügung, sobald Sie einen Pflegegrad haben. Je nach Pflegegrad stehen Ihnen weitere finanzielle Möglichkeiten zur Verfügung, welche wir direkt oder indirekt abrechnen können.


Folgende Geldleistungen der Kranken-/ Pflegekasse können abgerechnet/­genutzt werden:

  • Entlastungsleistungen 125€ p.M.
  • Sie können bis zu 40% Ihres Sachleistungs­anspruchs für Betreuungs- und Entlastungs­leistungen umwidmen/­verwenden.
  • Die Verhinderungspflege (1612€ jährlich) kann durch uns mit den Pflegekassen abgerechnet werden.
  • Privatzahlungen

Die Leistungen können direkt über uns abgerechnet werden. Alternativ stellen wir die Rechnung privat und Sie rechnen mit der Pflegekasse ab.


Gerne beraten wir Sie zu weiteren Finanzierungs­möglichkeiten, z.B. zur Umwidmung der Pflege­sach­leistungen oder Abrechnung über die Verhinderungs­pflege.


Achtung

  • Entlastungsleistungen (125€/Monat) sammeln sich an. Sie können das angesammelte Budget bis zum 30.06. des Folgejahres nutzen. Nach dem 30.06. verfällt das Budget.
  • Auch die Verhinderungspflege (1612€) ist nur zeitlich begrenzt nutzbar. Die Verhinderungspflege verfällt zum 31.12. jeden Jahres.