Pflegeberatung nach §§ 37 Abs. 3 und 7a SGB XI
Wir führen die verpflichtenden Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI für alle Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2–5 durch. Diese Einsätze werden ausschließlich von einer qualifizierten Pflegefachkraft durchgeführt, sichern die Qualität der häuslichen Pflege und unterstützen Angehörige mit fachlichen Empfehlungen. Die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation übermitteln wir direkt an die Pflegekasse.
Ergänzend bieten wir umfassende Pflegeberatung nach §7a SGB XI, inklusive individueller Versorgungsplanung und Beratung zu allen Leistungen der Pflegeversicherung.
Coaching für Antragsteller und Angehörige
Unser Coaching unterstützt Sie dabei, Pflegeleistungen sicher und erfolgreich zu beantragen. Wir erklären verständlich, welche Ansprüche bestehen, begleiten bei der Antragstellung, bereiten auf den MD-Begutachtungstermin vor und geben praktische Tipps für eine realistische Darstellung der Pflegesituation. So gewinnen Sie Sicherheit, vermeiden typische Fehler und nutzen alle Leistungen, die Ihnen zustehen.

