Pflegekasse und Preise

 

Sie haben einen Pflegegrad?

Ihnen stehen 125€ monatlich für unsere Leistungen (Entlastungsleistungen gemäß §45b SGB XI) ohne eigene Zuzahlung zur Verfügung, sobald Sie einen Pflegegrad haben. 

Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse nach der aktuellen Höhe des angesammelten Anspruchs. Es reicht ein Anruf. Halten Sie dafür Ihre Versicherungsnummer parat. Zudem können Sie bis zu 40% Ihres Sachleistungsanspruchs für Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwidmen/verwenden. Auch der Anspruch auf Verhinderungspflege (1612€ jährlich) kann durch uns mit den Pflegekassen abgerechnet werden.


Achtung

Entlastungsleistungen (125€/Monat) sammeln sich an. Sie können das angesammelte Budget bis zum 30.06. des Folgejahres nutzen. Nach dem 30.06. verfällt das Budget. Auch die Verhinderungspflege (1612€) sind nur zeitlich begrenzt nutzbar. Die Verhinderungspflege verfällt zum 31.12. jeden Jahres.
Gerne beraten wir Sie zu weiteren Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. zur Umwidmung der Pflegesachleistungen oder Einsatz der Verhinderungspflege.


Die Preise und Sätze werden regelmäßig mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion besprochen und erst nach Genehmigung umgesetzt.



Preise

Stundensätze und Fahrtkostenpauschale

Haushaltshilfe / Haushaltshilfe gemeinsam mit dem Betroffenen

Unterstützungsangebot im Bereich der Haushaltshilfe gemäß unseres Angebotes
€ je 60 Minuten
32,00 €

Betreuung / Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe

Unterstützung im Bereich der Betreuung und Haushaltshilfe gemäß unseres Angebotes
€ je 60 Minuten
32,00 €

Betreuung und Alltagsbegleitung

Unterstützung in der Betreuung und Alltagsbegleitung gemäß unseres Angebotes
€ je 60 Minuten
32,00 €

Besorgungsfahrten

Besorgungsfahrten / Botenfahrten
€ je 60 Minuten
32,00 €

Einkaufs- und anderweitige Fahrten nach Absprache gemäß unseres Angebotes


Fahrtkostenpauschale

Einmalige Anfahrtspauschale je Einsatz
€ je Anfahrt
6,50 €

Fahrtkostenpauschale für Besorgungs- und Botenfahrten
€ je Fahrt
5,00 €

Einmalige Fahrtkostenpauschale je Fahrt

zzgl. Stundensatz


Alle aufgeführten Stundensätze sowie die Fahrtkostenpauschale können mit den Pflegekassen abgerechnet werden.

Letzte Änderung: 23. 08. 2023

 



 
 
 
 
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