Unsere Leistungen im Überblick

  • Betreuung/Beschäftigung und Alltagsbegleitung
  • Betreuung/Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe
  • Reine Haushaltshilfe
  • Haushaltshilfe gemeinsam mit dem Betroffenen

 

Das Unternehmen erbringt Leistungen nach dem niedrigschwelligen Hilfe- und Betreuungsangebot nach § 45b SGB XI und Betreuungsangebote nach §53c SGB XI, ist nach Landesrecht anerkannt und kann somit mit jeder Pflegekasse abrechnen.

 Unsere Angebote und Leistungen im einzelnen und ganz individuell nach Ihren Bedürfnissen


Reine Haushaltshilfe

Die Haushaltshilfe findet im direkten Umfeld des Betroffenen statt und beinhaltet leichte Haushaltstätigkeiten wie Wäsche waschen und aufhängen, bügeln, Böden saugen/fegen und wischen, Geschirr spülen, Einkaufen oder Botengänge. Die Leistung wird nicht von professionellen Reinigungskräften erbracht. Vor der Aufnahme unserer Tätigkeit muss eine Grundreinigung des Wohnumfeldes stattgefunden haben. Wir sorgen für die regelmässige Sauberkeit in den vom Pflegebedürftigen genutzten Räumlichkeiten. Es werden keine Kellerräume entrümpelt oder Dachfenster geputzt. Auch die Durchführung eines sog. Frühjahrsputzes müssen wir ausschliessen. Wir steigen nicht auf Leitern, Wischflächen über 1,60m Höhe können nicht berücksichtigt werden. Auch bei dieser Angebotsform erfolgt immer eine Einbeziehung und Motivation des Betroffenen, sich am Geschehen zu beteiligen. Dies kann z.B. bedeuten, dass gemeinsam mit dem Betroffenen entschieden wird, was am dringendsten zu erledigen ist. Die Arbeitsmaterialien sind vom Kunden zu stellen. Diese beinhalten mind. einen Besen, einen Staubsauger, einen Wischer und ein passendes Bodentuch, einen Eimer, Reinigungsmittel, und mind. 3 Putztücher/lappen (Flächen, Toilette, Staub).


Haushaltshilfe gemeinsam mit dem Betroffenen

Diese Angebotsform, nämlich die Einbeziehung und Nutzung der Ressourcen des Klienten, bietet sich an, wenn der Betroffene in der Lage ist, leichtere Haushaltstätigkeiten mit Anleitung und Unterstützung zu bewältigen. Die Schwerpunkte der Haushaltshilfe liegen dann nicht in der Erledigung aller notwendigen Arbeiten, sondern in der Aktivierung des Klienten und der Stärkung des Selbstbewusstseins, trotz Krankheit oder Behinderung noch etwas Sinnvolles tun zu können. 


(Wir können grundsätzlich vier Leistungsarten im Bereich der Betreuung und Beschäftigung unterscheiden, wobei die Übergänge teils fließend sind und sich im Laufe der Zeit bei sich verändernden Pflegesituationen auch Änderungen im Bedarf ergeben können. Um Missverständnisse auch von Seiten der Mitarbeiter zu vermeiden, sollen sich unsere Klienten beim Erstgespräch für eines der folgenden Angebote entscheiden.)

 Betreuung/Beschäftigung und Alltagsbegleitung

Dieses Angebot beinhaltet die Unterstützung zur Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben. Angepasst an die geistigen und körperlichen Fähigkeiten sowie die Wünsche des Klienten werden gemeinsame Spaziergänge und kleine Ausflüge durchgeführt. Bei Klienten, die das Haus nicht verlassen können, erstreckt sich das Angebot von Vorlesen über Gespräche, Spiele, Fotoalben ansehen bis hin zur Unterstützung bei Telefonaten, Organisation von Einladungen oder Empfangen von anderen Besuchern.



Betreuung/Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe

Bei diesem Angebot werden in Ergänzung zur Betreuung auch leichtere Hausarbeiten wie z.B. vorbereitetes Essen aufwärmen, Spülmaschine ein- und ausräumen, Wäsche aufhängen, Böden fegen oder Staubsaugen durchgeführt. Diese Angebotsform kommt in Frage, wenn z.B. der Betroffene einen grossen Teil des Tages mit Ruhen und Schlafen verbringt und die Anwesenheit des Betreuers auch der Sicherheit dient, während Pflegepersonen abwesend sind.




 
 
 
 
E-Mail
Anruf